Endfälliges Darlehen mit Tilgungsversicherung — Fluch oder Segen?
Immer wieder wird uns die Frage gestellt, ob die Kombination eines tilgungsfrei gestellten Darlehens mit einer zu seiner Tilgung abgeschlossenen Lebens – oder Rentenversicherung vorteilhaft ist.
Wenn man von den grundsätzlichen Schwächen dieser Kombination (geringer Rückkaufswert der Versicherung bei Kündigung nach kurzer Laufzeit; Risiko, dass die Versicherungsleistung nicht ausreicht, um das endfällige Darlehen zu tilgen; dauerhaft gleich hohe Zinsbelastung, obwohl doch „getilgt“ wurde etc.) absieht, geht es um die Frage der zu erwartenden Kosten. Konkret stellt sich die Frage: welche Darlehensform führt zu geringeren Gesamtkosten.
Um Ihnen ein einfaches Verfahrens zur näherungsweisen Beantwortung dieser Frage an die Hand zu geben, haben wir eine Matrix erstellt, aus der Sie mit einem Blick entnehmen können, ob die Kombination aus Darlehen und Versicherung für Ihre Mandanten vorteilhaft ist oder nicht. Ist die Kombination deutlich ungünstig, wäre eine genaue Überprüfung durch uns im Rahmen eines Darlehenschecks sinnvoll; in diesen Fällen kommen unsere Analysen häufig zu dem Ergebnis, dass eine Umschuldung zur Vermeidung weiterer Belastungen sinnvoll ist, oft selbst dann, wenn die Darlehensablösung Vorfälligkeitsentschädigungen auslöst.
Wie wenden Sie die Matrix (Download hier) an? Wenn Sie den Darlehenszins und die Rendite der Versicherung kennen, können Sie in der Matrix den Schnittpunkt beider Zinssätze bestimmen und erfahren dann, ob die Kombination vorteilhaft ist (grüner Bereich) oder nicht (roter Bereich).
Last but not least: eigentlich sind wir der Tilgungsversicherung gegenüber kritisch eingestellt; bei dem jetzigen Zinsniveau ist aber eine fehlende Beratung über die Kombination von tilgungsfrei gestelltem Darlehen und Tilgungsversicherung nicht im Interesse Ihrer Mandanten. Denn aktuell können Ihre Mandanten mit der Kombination von Darlehen und endfälligen Tilgungsinstrumenten erhebliche Kosten einsparen. Dazu ein Beispiel mit folgenden Annahmen:
Immobiliendarlehen zur Finanzierung vermieteten Wohnraums | 50.000 € |
Laufzeit: | 25 Jahre |
Darlehenszins: | 2 % (fest für 20 Jahre) |
Verzinsung Rentenversicherung nach Kosten: | 4,5 % |
Unsere Vergleichsberechnung beruht auf der Annahme, dass der Kapitaldienst, der für das Annuitätendarlehen aufgewandt wird, auch zur Finanzierung des tilgungsfrei gestellten Darlehens und des Tilgungsinstruments zur Verfügung steht. Da das tilgungsfrei gestellte Darlehen immer in gleicher Höhe valutiert, ist der Zinsaufwand im Vergleich zum Annuitätendarlehen höher, der verbleibende Tilgungsaufwand – eine gleichbleibende Annuität unterstellt – deshalb entsprechend geringer.
Vor Steuern ergibt sich folgendes Bild:
Nettoaufwand Annuitätendarlehen, Zins und Tilgung: | 635.783 € |
Nettoaufwand tilgungsfrei gestelltes Darlehen mit Tilgungsinstrument: | 421.999 € |
Differenz zugunsten des tilgungsfrei gestellten Darlehens: | 213.784 € |
Nach Steuern ergibt sich folgendes Ergebnis:
Unter Berücksichtigung einer möglichen Abzugsfähigkeit der Zinsen (40 %iger Steuersatz) und der partiellen Steuerpflicht der in der Rentenversicherung angesparten Überschüsse (hier der Einfachheit halber unterstellt mit 25 %) ergibt sich folgendes Ergebnis:
Kosten des annuitätischen Darlehens nach Steuern: | 581.470 € |
Kosten des tilgungsfrei gestellten Darlehens: | 403.999 € |
Differenz zugunsten des tilgungsfrei gestellten Darlehens: | 177.471 € |
Nach Steuern ergibt sich also ebenfalls ein Vorteil für das tilgungsfrei gestellte Darlehen und zwar in Höhe von 177.471 Euro.
Bei der Verzinsung der Rentenversicherung sind wir von fondsgebundenen Lebensversicherungen ausgegangen, die das Sparguthaben in ETFs investieren, eine börsennotierte Fondsvariante mit extrem niedrigen Verwaltungskosten. Wir empfehlen einen ETF auf den Weltaktienindex MSCI. Auf Netto-Basis wurde mit einem in den MSCI World-Index investierenden ETF im Zeitraum 1970 bis 2016 durchschnittlich eine jährliche Rendite von 7 % erzielt. Vorsorglich haben wir bei unserer Vergleichsberechnung jedoch lediglich eine Verzinsung von 4,5 % nach Kosten angenommen.
Da die Tilgungsbeiträge in regelmäßigen Raten eingezahlt werden, nimmt der Darlehensnehmer die Vorteile des Cost-Averaging wahr. In Zeiten hoher Aktienkurse erhält er für den gleich bleibenden Rentenversicherungsbeitrag weniger Fondsanteile, in Zeiten einer Aktienbaisse kann er für den gleichen monatlichen Aufwand erheblich mehr Anteile erwerben. Über den hier unterstellten Betrachtungszeitraum dürfte es also eher wahrscheinlich sein, dass sich die Verzinsung des ETF-Fonds historischen Kennziffern nähert. Würde man eine Verzinsung von 6 % p.a. nach Kosten annehmen, ergibt sich zugunsten des tilgungsfrei gestellten Darlehens vor Steuern ein Vorteil in Höhe von 395.597 Euro, nach Steuern in Höhe von 313.830 Euro.
Mit unserer Vorteilhaftigkeitsmatrix und unseren Vergleichsrechnungen, können wir unsere Klienten dabei unterstützen, bisher ungünstige Finanzierungen zu optimieren und mit Hilfe einer zumindest partiellen Tilgungsfreistellung noch weitere Kostensenkungen zu erreichen.