Ein neues Gesetz soll die Wartezeiten auf Arzttermine reduzieren, die ärztliche Versorgung verbessern und die Leistungen der Krankenkasse bedarfsgerechter gestalten: das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; in Kraft getreten am 11.05.2019). Nachdem wir im letzten Beitrag bereits auf die Neuerungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen eingegangen sind, widmen wir uns heute weiteren Regelungen des TSVG.
Punktwertdegression
Um die Attraktivität ländlicher und strukturschwache Standorte zu steigern und die zahnärztliche Versorgung an diese Orten zu verbessern, wurde die Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen abgeschafft. Damit erhalten Zahnärzten zukünftig unabhängig von der Anzahl der Bewertungspunkte einen vollen Vergütungsanspruch.
Festzuschüsse
Ab dem 01.10.2020 werden die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 % auf 60 % der Kosten der Regelversorgung angehoben. Während die Patienten hierdurch finanziell entlastet werden (Erhöhung der Patientenboni auf bis zu 75 %), wird es dem Zahnarzt erleichtert, seinen Patienten die Bedeutung hochwertiger Zahnersatzlösungen zu vermitteln.