Ein neues Gesetz soll die Wartezeiten auf Arzttermine reduzieren, die ärztliche Versorgung verbessern und die Leistungen der Krankenkasse bedarfsgerechter gestalten: das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; in Kraft getreten am 11.05.2019). Die wichtigsten Regelungen, stellen wir Ihnen in zwei Teilen vor.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Die bisherigen Regelungen haben es zugelassen, dass die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bis zu vier Jahre nach Abschluss der jeweiligen Quartalsabrechnung Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchführen konnten. Trotz starkem Wiederstand seitens des GKV-Spitzenverbandes wurde diese Frist durch das neue TSVG nun auf zwei Jahre reduziert.
Darüber hinaus wurde die Pflicht zur Durchführung von Zufälligkeitsprüfungen in mindestens 2 Prozent der Zahnarztpraxen abgeschafft. Stattdessen sollen Überprüfungen zukünftig auf Antrag der Kassen oder KZVen durchgeführt werden. Einzelheiten hierzu werden noch in Zusammenhang mit dem Bundesmantelvertrag zu entscheiden sein.