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Praxisverkauf an Investoren
Praxisabgabekonzepte für alle Altersklassen
Die Praxisabgabemöglichkeiten waren bis vor kurzem noch relativ begrenzt: üblich war der Verkauf an einen zahnärztlichen Nachfolger, wobei der Abgeber für einen Übergangszeitraum noch in der Praxis tätig blieb oder unmittelbar nach dem Verkauf seine Tätigkeit einstellte. Regelmäßig werden Praxisinhaber bei diesem Modell jedoch mit dem Problem konfrontiert, keinen Nachfolger zu finden. Gemäß Angaben des freien Verbands deutscher Zahnärzte (FVDZ) werden in den nächsten Jahren 40 % der Praxen altersbedingt zum Verkauf stehen. Da immer mehr junge Zahnärzte Anstellungsverhältnisse bevorzugen, wird voraussichtlich eine Vielzahl der Praxen schließen müssen, was mit einer Verschlechterung der zahnärztlichen Versorgung einhergeht.
Seitdem Investoren Zahnarztpraxen als attraktive Kapitalanlage entdeckt haben, wandelt sich der Markt. Das Thema “Praxisabgabe” ist nicht mehr ausschließlich der Altersgruppe 55+ vorbehalten, sondern ist auch für junge Zahnärzte von Interesse. Investoren sind nachhaltig an dem Erwerb von bzw. an der Beteiligung an erfolgreichen Zahnarztpraxen interessiert und dabei bereit, Preise zu zahlen, die niederlassungswillige Zahnärzte nicht finanzieren können.
Auf einmal tut sich also für Inhaber umsatzstarker Zahnarztpraxen eine besonders attraktive Chance auf, die nicht nur mit hohen Kaufpreisen, sondern vielen weiteren Vorteilen einhergehen kann. Grundlage des Verkaufs an einen Investor bzw. der Beteiligung eines Investors an der Praxis ist die Gründung eines Zahnmedizinischen Versorgungszentrums in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Zielgruppe
Investoren suchen gezielt nach Praxen, die idealerweise die nachstehenden Kriterien vollständig erfüllen:
- Die Praxis sollte über mindestens 3 Behandler verfügen; in Ausnahmefällen können auch 2 Behandler ausreichen.
- Der oder die Verkäufer arbeiten nach Verkauf für mindestens 3, besser 5 und mehr Jahre weiter in der Praxis.
- Die Praxis verfügt über einen Überschuss von mehr als € 400.000 bzw. kann einen solchen Überschuss im laufenden oder Folgejahr erwirtschaften.
- Die Umsätze der Praxis sind in den letzten Jahren stabil bzw. steigen.
Konzepte
Für den Verkauf der Praxis an einen Investor stehen mehrere Vertragskonzepte zur Verfügung,
sowohl Verkaufs- als auch Beteiligungskonzepte
die sich wirtschaftlich, rechtlich und steuerrechtlich zum Teil erheblich unterscheiden. Welches Modell geeignet ist, hängt zum Beispiel davon ab, wie lange der Zahnarzt nach dem Verkauf in der Praxis als Angestellter und zahnärztlicher Leiter arbeiten will bzw. ob das jeweilige Vertragskonzept besondere steuerliche Vor- oder Nachteile mit sich bringt. Deswegen bedarf die optimale Auswahl des Vertragskonzeptes einer sorgfältigen wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Prüfung.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Landingpage unter: www. zahnarzt-investor.de