Arztverträge
Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Unternehmensberater
Das berufliche Handeln des (Zahn-)Arztes vollzieht sich in einem dichten Netzwerk gesetzlicher Regelungen, die kaum noch zu überblicken sind. Das ärztliche Handeln ist dabei an ein Normgefüge anzupassen, das berufs‑, vertragsarzt‑, heilberufs‑, sozial‑, steuer‑, bank- und arbeitsrechtliche Gesetze umfasst.
Diese Regelungen stehen nicht nur in einem Ergänzungs‑, sondern auch in einem Konkurrenzverhältnis, so dass zivilrechtlich einwandfreie Verträge bei Verstoß gegen das Berufsrecht unwirksam sein können. Dies trifft z.B. zu, wenn ein Wettbewerbsverbot eine Vertragspartei über Gebühr benachteiligt. In diesem Fall können nicht nur die gesamte Wettbewerbsregelung, sondern auch die Vereinbarungen zum dazu korrespondierenden ideellen Wert nichtig sein. Sind diese Vertragsbestandteile nichtig, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der ausscheidende Gesellschafter ist dann nicht gehindert, sich unmittelbar neben der bisherigen Praxis niederzulassen.
Gute Arztverträge brauchen nicht nur einen erfahrenen Anwalt, sondern auch einen versierten Wirtschaftsberater.
Die Abfassung guter Arztverträge setzt die Hinzuziehung eines mit den verschiedenen Rechtsgebieten erfahrenen Anwalts voraus. Der erfahrene und versierte Rechtsanwalt ist jedoch nur die notwendige, keineswegs die hinreichende Voraussetzung für einen gelungenen Arztvertrag. Denn der Rechtsanwalt gibt zwar den gewünschten Vertragsinhalten eine verständliche und richtige rechtliche Form, er kann aber in der Regel nicht beurteilen, ob die zwischen den Parteien vereinbarten Vertragsinhalte wirtschaftlich angemessen sind. Für viele Arztverträge ist deshalb die Hinzuziehung eines erfahrenen Unternehmens- oder Wirtschaftsberaters unerlässlich.
Dieser Berater hat zunächst dafür zu sorgen, dass die mit dem Vertragsabschluss gewünschten Ziele zwischen den Vertragsparteien interessengerecht bestimmt , unausgesprochene Erwartungen offenbart und zum Vertragsbestandteil gemacht und mit den Vertragsparteien die wirtschaftlichen Folgen der gewünschten Regelungen zu Ende gedacht werden. Die wirtschaftliche Vertragsbegleitung sorgt dafür, dass nicht nur das wirtschaftlich Gewollte begründet und ausformuliert wird, sondern neben dem Tenor des Vertrages auch notwendige weitere Regelungen in ihrem wirtschaftlichen Gehalt bedacht werden.
Wirtschaftliche Beratung sichert vollständige Verträge – der Anwalt bringt sie in die rechtlich richtige Form.
Indem die wirtschaftlichen Interessen formuliert, begründet und ihre Folgen dargestellt werden, trägt die vertragsbegleitende wirtschaftliche Beratung zur Vollständigkeit der abzuschließenden Verträge bei. Das durch eine solche Beratung geregelte „Was“ und „Warum“ der Verträge ist dann in eine rechtlich richtige Form zu bringen und gegebenenfalls um Regelungen zu bereinigen, die rechtlich nicht zulässig sind.
Was wir für Sie tun können
Die Umsetzung des wirtschaftlich und rechtlich Gewollten vollzieht sich bei einem eingespielten Team aus Rechtsanwalt und Unternehmensberater reibungslos. Nutzen Sie deshalb die besondere Beratungskompetenz unserer Gesellschaft und der mit uns kooperierenden Rechtsanwälte vor der Abfassung von Arztverträgen. Haben Sie entsprechende Verträge bereits abgeschlossen, können bestehende Risiken durch den von uns angebotenen Vertragscheck erkannt und beseitigt werden.