Sikomed Unternehmensberatung für Zahnärzte und Ärzte

Arztverträge

Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Unternehmensberater

Das be­ruf­li­che Han­deln des (Zahn-)Arztes voll­zieht sich in ei­nem dich­ten Netz­werk ge­setz­li­cher Re­ge­lun­gen, die kaum noch zu über­bli­cken sind. Das ärzt­li­che Han­deln ist da­bei an ein Norm­ge­fü­ge an­zu­pas­sen, das berufs‑, vertragsarzt‑, heilberufs‑, sozial‑, steuer‑, bank- und ar­beits­recht­li­che Ge­set­ze umfasst.

Die­se Re­ge­lun­gen ste­hen nicht nur in ei­nem Ergänzungs‑, son­dern auch in ei­nem Kon­kur­renz­ver­hält­nis, so dass zi­vil­recht­lich ein­wand­freie Ver­trä­ge bei Ver­stoß ge­gen das Be­rufs­recht un­wirk­sam sein kön­nen. Dies trifft z.B. zu, wenn ein Wett­be­werbs­ver­bot ei­ne Ver­trags­par­tei über Ge­bühr be­nach­tei­ligt. In die­sem Fall kön­nen nicht nur die ge­sam­te Wett­be­werbs­re­ge­lung, son­dern auch die Ver­ein­ba­run­gen zum da­zu kor­re­spon­die­ren­den ideel­len Wert nich­tig sein. Sind die­se Ver­trags­be­stand­tei­le nich­tig, gel­ten die ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen. Der aus­schei­den­de Ge­sell­schaf­ter ist dann nicht ge­hin­dert, sich un­mit­tel­bar ne­ben der bis­he­ri­gen Pra­xis niederzulassen.

Gute Arztverträge brauchen nicht nur einen erfahrenen Anwalt, sondern auch einen versierten Wirtschaftsberater.

Die Ab­fas­sung gu­ter Arzt­ver­trä­ge setzt die Hin­zu­zie­hung ei­nes mit den ver­schie­de­nen Rechts­ge­bie­ten er­fah­re­nen An­walts vor­aus. Der er­fah­re­ne und ver­sier­te Rechts­an­walt ist je­doch nur die not­wen­di­ge, kei­nes­wegs die hin­rei­chen­de Vor­aus­set­zung für ei­nen ge­lun­ge­nen Arzt­ver­trag. Denn der Rechts­an­walt gibt zwar den ge­wünsch­ten Ver­trags­in­hal­ten ei­ne ver­ständ­li­che und rich­ti­ge recht­li­che Form, er kann aber in der Re­gel nicht be­ur­tei­len, ob die zwi­schen den Par­tei­en ver­ein­bar­ten Ver­trags­in­hal­te wirt­schaft­lich an­ge­mes­sen sind. Für vie­le Arzt­ver­trä­ge ist des­halb die Hin­zu­zie­hung ei­nes er­fah­re­nen Un­ter­neh­mens- oder Wirt­schafts­be­ra­ters unerlässlich.

Die­ser Be­ra­ter hat zu­nächst da­für zu sor­gen, dass die mit dem Ver­trags­ab­schluss ge­wünsch­ten Zie­le zwi­schen den Ver­trags­par­tei­en in­ter­es­sen­ge­recht be­stimmt , un­aus­ge­spro­che­ne Er­war­tun­gen of­fen­bart und zum Ver­trags­be­stand­teil ge­macht und mit den Ver­trags­par­tei­en die wirt­schaft­li­chen Fol­gen der ge­wünsch­ten Re­ge­lun­gen zu En­de ge­dacht wer­den. Die wirt­schaft­li­che Ver­trags­be­glei­tung sorgt da­für, dass nicht nur das wirt­schaft­lich Ge­woll­te be­grün­det und aus­for­mu­liert wird, son­dern ne­ben dem Te­nor des Ver­tra­ges auch not­wen­di­ge wei­te­re Re­ge­lun­gen in ih­rem wirt­schaft­li­chen Ge­halt be­dacht werden.

Wirtschaftliche Beratung sichert vollständige Verträge – der Anwalt bringt sie in die rechtlich richtige Form.

In­dem die wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen for­mu­liert, be­grün­det und ih­re Fol­gen dar­ge­stellt wer­den, trägt die ver­trags­be­glei­ten­de wirt­schaft­li­che Be­ra­tung zur Voll­stän­dig­keit der ab­zu­schlie­ßen­den Ver­trä­ge bei. Das durch ei­ne sol­che Be­ra­tung ge­re­gel­te „Was“ und „War­um“ der Ver­trä­ge ist dann in ei­ne recht­lich rich­ti­ge Form zu brin­gen und ge­ge­be­nen­falls um Re­ge­lun­gen zu be­rei­ni­gen, die recht­lich nicht zu­läs­sig sind.

Was wir für Sie tun können

Die Um­set­zung des wirt­schaft­lich und recht­lich Ge­woll­ten voll­zieht sich bei ei­nem ein­ge­spiel­ten Team aus Rechts­an­walt und Un­ter­neh­mens­be­ra­ter rei­bungs­los. Nut­zen Sie des­halb die be­son­de­re Be­ra­tungs­kom­pe­tenz un­se­rer Ge­sell­schaft und der mit uns ko­ope­rie­ren­den Rechts­an­wäl­te vor der Ab­fas­sung von Arzt­ver­trä­gen. Ha­ben Sie ent­spre­chen­de Ver­trä­ge be­reits ab­ge­schlos­sen, kön­nen be­stehen­de Ri­si­ken durch den von uns an­ge­bo­te­nen Ver­trag­s­check er­kannt und be­sei­tigt werden. 

Helmut-Joachim König

Ihr An­sprech­part­ner: Hel­mut-Joa­chim König 

Te­le­fon: 0551 9985810

E‑Mail: koenig@sikomed.com

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E‑Mail: koenig@sikomed.com