Beteiligungsmodell
Steuerbegünstigter Teilverkauf für Abgeber mit längerfristiger Perspektive
Auch für jüngere Abgeber kann eine Partnerschaft mit Investoren äußerst attraktiv sein. Der vollständige Verkauf des Unternehmens an einen Investor entspricht häufig nicht den wirtschaftlichen und steuerlichen Vorstellungen von Abgebern, sodass diese Partnerschaften mit einem Investor als sinnvollere Alternative bevorzugen: Solche Partnerschaften beginnen mit der Überführung des Unternehmens in eine GmbH, sofern diese Rechtsform nicht bereits gewählt wurde, sowie dem Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an den Investor und münden in den steuerbegünstigten Verkauf der beim Abgeber verbliebenen Gesellschaftsanteile nach einem vertraglich vereinbarten Zeitraum, zum Beispiel nach 5 oder 7 Jahren (Beteiligungsmodell). Während dieser Zeit bleibt der Abgeber als Angestellter und Mitgesellschafter für das Unternehmen tätig und erhält neben seinem Gehalt Gewinnausschüttungen, die seiner Beteiligungsquote entsprechen. Nach Ablauf der “Bindefrist” kann der Abgeber seine Anteile steuerbegünstigt an den Investor veräußern: liegt kein Sperrfristverstoß vor, unterliegen 60 % des Veräußerungsgewinns dem persönlichen Steuersatz, 40 % fließen steuerfrei.
Das Beteiligungsmodell kann zu deutlichen Steuervorteile führen und bietet dem Abgeber darüber hinaus folgende Vorteile:
- Mitwirkung als Angestellter im Unternehmen
- Mitwirkung als Mitgesellschafter und damit Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik
- Beteiligung an den Gewinnen der Gesellschaft über Gesellschafterstellung
- Befreiung von mit Kreditaufnahmen verbundenen Risiken (zum Beispiel Finanzierung von Expansionen)
- Auf Wunsch: Delegation von Managementaufgaben an den neuen Eigentümer (Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, QM, Personalakquisition etc.) — Weitestgehende Befreiung von Reinvestitionsrisiken
- Befreiung von wirtschaftlichen Folgen des persönlichen Morbitditätsrisikos
- Befreiung von bestehenden Kreditverbindlichkeiten (Rückzahlung aus dem 1. Kaufpreis; ggf. Gewährung zinsgünstiger und tilgungsfreier Kredite des Investors)
- Frühzeitige Sicherheit über die Höhe des späteren Kaufpreises für die zweite Gesellschaftstranche, da dieser bereits im Rahmen der Begründung der Partnerschaft festgelegt wird
- Mitwirkung als Angestellter im Unternehmen
- Mitwirkung als Mitgesellschafter und damit Einflussnahme auf die Unternehmenspolitik
- Beteiligung an den Gewinnen der Gesellschaft über Gesellschafterstellung
- Befreiung von mit Kreditaufnahmen verbundenen Risiken (zum Beispiel Finanzierung von Expansionen)
- Auf Wunsch: Delegation von Managementaufgaben an den neuen Eigentümer (Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, QM, Personalakquisition etc.) — Weitestgehende Befreiung von Reinvestitionsrisiken
- Befreiung von wirtschaftlichen Folgen des persönlichen Morbitditätsrisikos
- Befreiung von bestehenden Kreditverbindlichkeiten (Rückzahlung aus dem 1. Kaufpreis; ggf. Gewährung zinsgünstiger und tilgungsfreier Kredite des Investors)
- Frühzeitige Sicherheit über die Höhe des späteren Kaufpreises für die zweite Gesellschaftstranche, da dieser bereits im Rahmen der Begründung der Partnerschaft festgelegt wird