Seit 2007 nimmt die Zahl angestellter Zahnärzte rapide zu, nachdem das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz verabschiedet wurde und Zahnärzte seitdem zwei angestellte Zahnärzte in ihrer Praxis beschäftigten können. Waren damals ca. 6.000 Angestellte (Assistenzzahnärzte) in zahnärztlichen Praxen tätig, sind es heute ca. 18.000. 12.000 Zahnärzte ziehen also das Anstellungsverhältnis der Niederlassung vor und stehen als Käufer zur Übernahme von Zahnarztpraxen nicht zur Verfügung.
Deshalb wundert es nicht, dass ca. 70 % der abzugebenden Praxen nicht mehr veräußert werden können.
Andererseits treten seit kurzem institutionelle Anleger im Markt auf, die zugelassene Leistungserbringer (z. B. Krankenhäuser) erworben haben und kaufen mit diesen Zahnarztpraxen auf. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Praxen mit siebenstelligem Umsatz und hoher Rentabilität. Bemerkenswert ist, dass solche Käufer Kaufpreise anbieten, die der klassische Übernehmer-Zahnarzt nicht in der Lage ist zu leisten. Die Kaufpreise ermitteln sich, indem das EBITDA der jeweiligen Praxis um einen Unternehmerlohn bereinigt wird und mit einem Faktor zwischen 5 und 8 multipliziert wird. Beispiel: Erwirtschaftet eine Praxis einen Cash-Flow von 600.000 € und wird der Unternehmerlohn mit 150.000 € angenommen, ergeben sich schnell Kaufpreise zwischen 2.000.000 € und 3.000.000 €.
Interessierte Praxen unterstützen wir dabei, die für die Investoren relevanten Kerndaten zusammenzustellen, Gespräche zu führen, die Due Diligence erfolgreich zu bestehen und attraktive Kaufvertragsabschlüsse herbeizuführen. Dabei ist die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater für gelingende Verhandlungen und einen guten Vertragsabschluss von besonderer Bedeutung.