Beratung zur Umsatz- und Gewinnsteigerung
Praxisintegration
Mit der Integration der Praxis in eine andere zahnärztliche Praxis erschließt sich neben den bisher bekannten Abgabevarianten eine neue Alternative, nämlich der Verkauf der Praxis an bereits niedergelassene Kollegen und die anschließende Tätigkeit des Praxisverkäufers in der vom Praxiskäufer übernommenen Praxis oder in einem von diesem betriebenen MVZ.
Der Praxiskäufer ist interessiert, Patientenströme aus der Praxis des abgebenden Zahnarztes in seine Praxis umzuleiten und so die Auslastung der Infrastruktur zu verbessern. Da er mit den bisherigen Umsätzen bereits seine Fixkosten deckt, führen die zusätzlichen Umsätze zu weit überdurchschnittlichen Gewinnen, die die Praxisrentabilität signifikant steigern. Sofern der Praxisverkäufer als angestellter Zahnarzt in einer Übergangszeit für die optimale Überführung der Behandlungsmandate auf den kaufenden Kollegen sorgt, kommt es zu einer weitestgehenden Sicherung der bisherigen Umsätze der Abgeberpraxis am neuen Standort. Voraussetzung für die – auf Zeit angelegte – gelungene Kooperation zwischen Praxiskäufer und Praxisverkäufer ist die Bereitschaft des Verkäufers, seine Arbeit an die neue Organisation, das Team und die vorhandenen Gewohnheiten des Praxiskäufers anzupassen. Bringen beide Parteien diese Bereitschaft mit, ergibt sich für alle Beteiligten eine Win-Win-Situation.
Indem der Praxisabgeber mit dem Verkauf seiner Praxis nicht auf einen der wenigen Existenzgründer wartet, sondern diese den im Umfeld niedergelassenen zahnärztlichen Kollegen anbietet, die ihre Umsätze und Gewinne erhöhen wollen, erhöht er die Wahrscheinlichkeit, seine Praxis überhaupt veräußern zu können. Er erhöht aber auch die Chance, für seine Praxis einen angemessenen, ja sogar guten Verkaufspreis zu erzielen. Dies liegt daran, dass es für einen niedergelassenen Zahnarzt wirtschaftlicher ist, die Praxis eines Kollegen zu erwerben und den Praxisabgeber im Anschluss in der eigenen Praxis anzustellen, als wenn ein Existenzgründer die gleiche Praxis erwerben würde.
Aus Sicht des akquisitionswilligen, niedergelassenen Zahnarztes stellt sich die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs ebenfalls positiv dar. Dies liegt daran, dass er mit dem Erwerb der materiellen und immateriellen Werte nicht in gleichem Umfang wie ein Existenzgründer mit der Kostenstruktur der gekauften Praxis belastet ist. Durch die nach dem Kauf der Praxis vorgesehene Anstellung des Verkäufers in der Praxis des Käufers werden die Umsätze des Abgebers in die Käuferpraxis umgeleitet, nicht aber deren laufende Kostenbelastung. Der Käufer übernimmt einen Umsatz der Praxis, der im Wesentlichen nur mit variablen Kosten belastet ist, nämlich mit Material- und Fremdlaborkosten und den umsatzabhängigen Zahlungen an den angestellten Abgeber-Zahnarzt.