Bewertungsportale erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere unter Verbrauchern. Sie geben hilfreiche Tipps bei der Auswahl von Kosmetikprodukten, Kleidung oder dem neuen Arzt.
Ein niedergelassener Kieferorthopäde hat nun Google aufgrund einer 1‑Stern-Bewertung vor dem LG Lübeck (Urteil vom 16.06.2018, Az. 9 O 59/17) verklagt und Recht erhalten. Er sah sich durch diese Bewertung in seinem Ansehen negativ beeinflusst.
Die abgegebene Bewertung wurde weder durch einen Erfahrungsbericht kommentiert, noch durch einen Patientennamen verifiziert, sodass sich herausstellte, dass der Kommentar nicht von einem Patienten des Kieferorthopäden stammen konnte. Google wurde nun verurteilt, die Bewertung zu löschen.
Das Urteil im Volltext finden Sie hier: https://www.iww.de/quellenmaterial/id/202014